Glossar und Regelwerk

Bei der Entwicklung eines an Begriffen orientierten Regelwerks und mehrsprachigen Glossars (vgl. Übersicht: de, en, fr…) waren zwei Leitlinien maßgebend:

1. Die Integrierung des Geistes, der Prinzipien und der konservatorisch-restauratorischen Begriffe, wie sie in den 16 Artikeln der Charta von Venedig für den Umgang mit Denkmälern verankert sind.

2. Die Ergänzung um Grundsätze und Termini des Bauens im (denkmalgeschützten) Bestand sowie um weitere, in der Charta nicht explizit benannte Begriffe des Konservierens und Restaurierens.

 

Die Schwierigkeit der Zusammenführung bestand darin, die prinzipien-orientierte, von der Diktion des französischen Originals geprägte Struktur der Charta mit ihrem Focus auf dem Konservieren (C) und Restaurieren (R) von Denkmälern in eine praxis-bezogene, nach Begriffen gegliederte Systematik so umzubrechen, dass auch das Erneuern (E), Anfügen (A) und Neubauen im historischen Kontext (N) angemessen berücksichtigt würde.

 

Das Ergebnis ist ein nach den fünf Leitlinien des Erhaltens, Festigen-Weiterbauens, Umbauens, Anbauens und Neubauens gegliedertes Regelwerk, das in einleitenden Sätzen (C0, R0, E0, A0, N0) die Prinzipien der Charta um jene des Bauens im Bestand ergänzt und in seinen Kernpunkten Begriffe der Denkmalpflege und des Bauens im historischen Kontext nach praxis-relevanten Themen ordnet.

 

Der Auswahl und Gliederung der Begriffe im Deutschen geht eine Analyse der ebenfalls 1989 überarbeiteten französischen und englischen Texte voraus* sowie der Vergleich mit weiteren vier hier ausgewählten und seitens der Nationalkomitees von ICOMOS autorisierten Übersetzungen: italienisch, spanisch, portugiesisch und griechisch (it, es, pt, el).

Die fremdsprachlichen Glossare sind daher - auch hinsichtlich der Fachtermini des Bauens im Bestand - nicht die Essenz leider immer noch fehlerhafter Lexika und Fachübertragungen (so etwa bei Linguee auf EU-Ebene), sondern das Ergebnis von Recherchen zu Etymologie und praktischen Verwendungszusammenhängen in einschlägigen Publikationen.

 

Ausgehend vom französischen Original bestand das Anliegen darin, die Termini derart zu ordnen und mit den Übertragungen ins Englische und Deutsche zu verknüpfen (Quellbegriffe fett markiert, s. Übersicht-Tabelle), dass sie auch in den übrigen vier Sprachen analogen, möglichst ähnlich verwendeten Fachbegriffen entsprechen (vgl. hierzu die Etyma in der Tabelle).

Trotz einiger unvermeidlicher Inkongruenzen in der Bedeutung oder im Stil (Defectiva, verbale vs. nominale Phrasierung u. ä.)  liegt nunmehr ein weitgehend sprachen-konsistentes Glossar vor, das nur in einigen wenigen Fällen unübertragbar und daher in Fußnoten erklärungsbedürftig bleiben muss (vorgesehen für die print-Version).

 

Das Ergebnis sind rund 50 "Handlungsanweisungen“, die einerseits die Inhalte und die Diktion der Charta von Venedig übernehmen (s. Artikel-Verweise 'CV’), andererseits einen Entwurf praxis-orientierter Regeln für das Bauen im Bestand darstellen und hiermit zur Diskussion gestellt werden.

 

* Internationale Grundsätze und Richtlinien der Denkmalpflege, MONUMENTA I, ICOMOS Deutschland et al. Hrsg., Stuttgart 2013, 46-51