R RESTAURIEREN I (Restauration)
R 0 PRINZIPIEN
R 0.0 Wiederfestigung
Restauriere und du festigst wieder.
R 0.1 Legitimation
Restauriere ausschließlich dort, wo eine Konservierung allein den Erhalt nicht gewährleisten kann.
R 0.2 Authentizität
Restauriere stets mit Wertschätzung des Bestandes und auf Basis authentischer Dokumente.
R 0.3 Unterscheidbarkeit
Zeige in erkennbarem, aber bescheidenem Rahmen, dass es sich bei der rekonstruierenden oder anverwandelnden Vervollständigung um eine Maßnahme deiner Zeit handelt (vgl. R 4.5, A 0.2). Mache die betreffenden Partien bspw. unterscheidbar nach dem Prinzip der Tratteggio-Technik.
R 0.4 Studie
Stütze dich bei einer Konservierung oder Restaurierung stets auf die Ergebnisse vorangehender wie begleitender technischer Untersuchungen sowie auf archäologisch-kunsthistorische Studien.
R 0.5 Dokumentation
Protokolliere vor, während und nach konservierenden oder restauratorischen Arbeiten ausführlich alle Überlegungen, Zustände und Veränderungen am Denkmal und stelle sie in Form einer schriftlichen und illustrierten Dokumentation dauerhaft wie öffentlich zur Verfügung.
R 1 ERTÜCHTIGUNG
R 1.1 Ertüchtigen
Bediene dich zur Ertüchtigung eines Denkmals, wenn sich traditionelle Verfahren als ungeeignet erweisen, moderner Konservierungs- und Konstruktionsmethoden (vgl. C 0.6).
R 2 REPARATUR
R 2.1 Reparieren
Repariere nur unter Achtung des Bestandes und auf Basis gesicherter Erkenntnisse.
R 3 FREILEGUNG
R 3.1 Freilegen
Respektiere bei der Freilegung von Zeithorizonten die Gesamtheit aller historischen Gegebenheiten und nicht bloß einzelne Schichten. Stilreinheit oder Einheitlichkeit sind kein zwangsläufiges Restaurierungsziel. (vgl. C 0.5, E 2.4)
R 3.2 Aufdecken
Kläre, ob durch das Belassen der bedeckenden Schicht(en) eine wertvollere, darunter liegende Schicht geschützt oder gefährdet wird. Nur bei natürlicher oder äußerer Gefährdung ist das Aufdecken einzelner Horizonte als restauratorische Maßnahme zu werten.
R 4 REMONTAGE
R 4.1 Zusammenfügen
Füge oder setze (wieder) zusammen nach den Maßgaben des Remontierens, Ergänzens, Ersetzens und Einfügens.
R 4.2 Remontieren
Remontiere abgängige oder bereits gelöste, aber noch vorhandene Teile in/ex situ, wenn durch das Zusammenfügen die Erhaltung des Denkmals nicht beeinträchtigt und ein leichteres Verständnis des Zusammenhangs ermöglicht wird (didaktischer Aspekt). Verwende den Begriff Anastilose (gr. αναστήλωση) in diesem, seinem eigentlichen Sinn.
R 4.3 Ergänzen
Ergänze fehlende Teile eines Ganzen durch neue Teile nur dann, wenn der Fortbestand des Denkmals gefährdet ist und ein leichteres Verständnis des Zusammenhangs ermöglicht wird.
R 4.4 Ersetzen
Ersetze bestehende Teile eines Ganzen durch neue Teile nur dann, wenn sie so schadhaft sind, dass sie den Erhalt benachbarter Teile gefährden und ihr Weiterbestand durch Restaurierung nicht gewährleistet werden kann.
R 4.5 Einfügen
Integriere aus ästhetischen oder technischen Gründen nur das notwendige Minimum an Ergänzungs- oder Ersatzteilen. Füge sie harmonisch ein, indem du sie vom Bestand geringfügig unterscheidbar machst (s. a. R 0.3).
R 5 FORTSETZEN: s. RII
R RESTAURIERUNG I (fr. Restauration)
R 0 PRINZIPIEN: Wiederfestigung
(CV 2, 3, 9-13)
R 0.1 Legitimation (9)
R 0.2 Authentizität (9, Präa.)
R 0.3 Unterscheidbarkeit
(9, 12, 15)
R 0.4 Studie, Untersuchung (9)
R 0.5 Dokumentation (16)
R 1 ERTÜCHTIGUNG
R 1.1 ertüchtigen (2, 10)
R 1.2 verstärken
R 1.3 stabilisieren
R 1.4 befestigen
R 1.5 sichern
R 2 REPARATUR
R 2.1 reparieren
R 2.2 richten
R 2.3 instandsetzen
R 3 FREILEGUNG
R 3.1 freilegen (11, 16)
R 3.2 aufdecken (11)
R 3.3 ausgraben (15, 16)
R 4 REMONTAGE
R 4.1 zusammenfügen
(15, 16)
R 4.2 remontieren (15)
R 4.3 ergänzen (9, 13, 15)
R 4.4 ersetzen (12)
R 4.5 einfügen (9, 12, 15)
R 5 FORTSETZEN: s. RII
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