E ERNEUERN II (Echange)
E 2 UMGESTALTUNG
E 2.0 Umgestalten
Gestalte in irreversibler Weise nur dann um, wenn du sicher sein kannst, dass der Eingriff zu einer Aufwertung des Bestandes führt und der Fortbestand des Denkmals oder Teile davon nur auf diesem Weg gesichert werden können.
E 2.1 Ändern
Ändere nur dort, wo durch spätere Eingriffe geringer Bedeutung Ordnung, Klarheit und Bedeutung des Denkmals beeinträchtigt wurden.
E 2.2 Freimachen
Mache tiefer liegende Schichten an Fassaden oder im Boden nur dann ohne restauratorische Not frei, wenn der Fortbestand gesichert und gewährleistet wird, dass ein ästhetischer oder didaktischer Mehrwert gegeben ist (vgl. R 3.1).
E 3 ENTFERNEN: s. EIII
E ERNEUERUNG II (Echange)
E 2 UMGESTALTUNG
E 2.0 umgestalten (CV 6)
E 2.1 ändern (5, 6, 11)
E 2.2 freimachen (11, 16)
E 2.3 umbauen
E 2.4 eingreifen
E 2.5 austauschen
E 3 ENTFERNEN: s. EIII
